Karl-Still-Haus

Das Vereinsheim wurde 1962 Im Ferning 8 erbaut und 2008 völlig renoviert. Damals erhielt es auch den Namen Karl-Still-Haus. Karl Still war langjähriger SPD-Stadtrat in Ettlingen, Träger des Bundesverdienstkreuzes und von 1976 bis 1999 Vorsitzender des AWO-Ortsvereins Ettlingen.

 

Das moderne Haus ist hell, freundlich und einladend gestaltet. Die Ausstattung ist zweckmäßig, funktionell  und technisch auf dem neuesten Stand - auf Anfrage ist für Gäste auch WLAN verfügbar. Bereits die äußere Erscheinung des Bauwerks wird von den Passanten im Stadtbild positiv aufgenommen.  Im Karl-Still-Haus befindet sich auch das Büro des Ortsvereins. Der Eingang zum Büro liegt - entgegengesetzt zum Haupteingang - zum Tafelladen hin. Hier befindet sich auch der Hausbriefkasten.

 

An der langen Seite des Hauses gibt es ein Schaufenster und einen Schaukasten. Hier wird Wichtiges, Informatives und Aktuelles angezeigt.

 

Wir arbeiten ehrenamtlich. Deshalb ist unser Büro in der Regel von Montag bis Freitag, jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Termine außerhalb dieser Zeiten bitte nur nach Absprache Tel.: 07243-333 992.

 

Nutzung und Vermietung

Hier, im Karl-Still-Haus, findet das Vereinsleben statt. In den attraktiven, gut ausgestatteten Räumlichkeiten gibt es zum Beispiel Mitgliederversammlungen, soziale Aktivitäten, Vorträge, Kultur-, Diskussions- und Informationsveranstaltungen, gemeinsames Frühstück, Weihnachtsfeiern. Aber auch Angebote aus dem Bereich Gesundheit, Wellness und Sport (zum Beispiel Qigong) werden gemacht. Seit 2011 steht das Karl-Still-Haus der Stadt Ettlingen als Wahllokal zur Verfügung.

 

Es gibt eine Leinwand von 280cm Breite und 230cm Höhe, einen fest installierten Beamer und eine Lautsprecheranlage.

 

Vor allem AWO-Mitglieder können den großen Saal und die komplett ausgestattete Küche auch für Familienfeiern nutzen.  Der Saal fasst mit Konzertbestuhlung (Reihenbestuhlung ohne Tische) maximal 90 Personen, bei Bestuhlung mit Tischen, maximal 60 Personen. Für mehr Personen ist der Saal absolut nicht geeignet!

 

AWO-Mitglieder habe bei Vermietungen stets Vorrang und genießen einen substantiellen Preisnachlass.

 

Bitte erfragen Sie bei jeder Reservierung und jeder Buchung den aktuellen Preis. Erscheint er Ihnen zu hoch, können Sie jederzeit absagen.

 

Das Karl-Still-Haus liegt in einem Wohngebiet. Für die AWO ist es selbstverständlich, etwaige Unannehmlichkeiten für die Nachbarn durch die Saalnutzung möglichst zu verhindern. Bitte sehen Sie von Mietanfragen ab, wenn Sie nicht bereit sind, nächtliche Ruhestörungen auszuschließen oder die Verhaltensregeln einzuhalten. Letztere sind Teil des Mietvertrags und können bei Mietanfragen odder unten eingesehen werden. An Silvester wird nicht vermietet. Auch Partys, Pubertätsfeiern, 18. Geburtstage und Ähnliches feiern Sie nicht bei uns. Bitte versuchen Sie es gar nicht erst.  Der Vermieter als Hausherr kann und wird ohne Angabe von Gründen Mietanfragen ablehnen.

 

Terminanfragen können Sie während der werktäglichen Bürozeiten 10:00-12:00 Uhr telefonisch 07243-333 992 oder per E-Mail awo-ksh@web.de vornehmen. Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit den Nutzungsregeln und der Abfrage Ihrer Daten für den Vertrag. Nach Ausfertigung eines Vertrages, ist dieser vor Ort im Karl-Still-Haus nach Absprache von beiden Parteien zu unterzeichnen. Dabei ist auch die Schlüsselausgabe und -rückgabe zu klären und eine Begehung  erforderlich. Der Vermieter schließt das Karl-Still-Haus grundsätzlich nicht für Veranstaltungen auf und danach ab; das obliegt dem Mieter.

Der Vermieter behält sich als Hausherr vor, die Einhaltung der Vereinbarungen zu überprüfen. Bei groben Verstössen wir die Mietkaution einbehalten.

 

 

Ablauf der Vermietung

 

 Bitte unbedingt vor Anmietung lesen!

 

  (1) Sie fragen einen Termin für eine Veranstaltung bei uns an. Entweder per E-Mail (awo-ksh@web.de) oder per Telefon (07243-333 992, AB). Dazu benötigen wir Ihren Namen, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse sowie den Zweck der Veranstaltung und die maximale Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, außerdem die Zeit, in der Sie den Raum mieten möchten. Unrichtige Angaben können zu Auflösung eines Mietvertrags führen.

 

(2) Die Ettlinger AWO als Vermieter teilt ihnen mit, ob und zu welchem Preis eine Vermietung möglich ist. Eine etwaige Absage erfolgt in der Regel ohne Angabe von Gründen.

 

(3) Damit ist eine Reservierung des gewünschten Termins für die nachfolgenden 14 Tage (zwei Wochen) reserviert. In dieser Zeit ist eine Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort und eine Absprache mit dem Hausmanager über Details nach Vereinbarung möglich.

 

(4) Innerhalb dieses Zeitraumes ist auch ein Mietvertag zu unterzeichnen und die gesamte vereinbarte Miete auf das Konto

 

 AWO Ortsverein Ettlingen e.V., IBAN: DE 10 6609 1200 0000 0663 03,

 BIC: GENODE61ETT, Volksbank Ettlingen e.G.

 

unter Angabe der Vertragsnummer auf dem Mietvertrag zu überweisen. Damit besteht eine Reservierung bis zum Veranstaltungstermin. Ansonsten wird der Termin gelöscht und für eine andere Vermietung genutzt. Eine Mahnung erfolgt nicht. Eine Mietkaution wird in bar erhoben.

 

(5) Aus triftigem Grund (z.B. Coronamaßnahmen) kann es möglich sein, dass der Vermieter den reservierten Termin zwischenzeitlich doch nicht vergeben kann. Dann erfolgt die Absage seitens des Vermieters so rasch als möglich. Etwaiger Schadensersatz – über die Rückzahlung der Miete hinaus - besteht nicht. Wenn Sie dies nicht akzeptieren wollen, sehen Sie bitte generell von einer Anmietung ab.

 

(6) Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter:

     (a) Bei Stornierung nach Vertragsunterzeichnung und bis einen Monat vor dem Veranstaltungstermin erheben wir keine Miete. Die bereits bezahlte Miete und Kaution wird vollständig zurückgezahlt.

     (b) In der Zeit zwischen einem Monat und vor 12:00 Uhr des Veranstaltungsvortages wird eine Stornogebühr von 50% der vereinbarten Miete erhoben. Die bereits bezahlte Miete wird hälftig und die Kaution vollständig zurückgezahlt.

     (c) Danach ist der volle Betrag fällig und wird vom Vermieter einbehalten, eine Kaution wird zurückgezahlt.

 

(7) Die Mitarbeiter der AWO Ortsverein Ettlingen e.V. sind immer für Sie ansprechbar. Stellen Sie Fragen.

 

 

 Corona-Schutz

Grundsätzlich gelten stets die aktuellen Präventionsmaßnahmen gegen Corona.

 

 

Regeln und Vereinbarungen zum Verhalten im Karl-Still-Haus (2022)

 

Die Einhaltung der Verhaltensregeln ist Gegenstand des Mietvertrags.

 

 (1) Schlüssel

      Bitte vereinbaren Sie unbedingt rechtzeitig die Aus- und Rückgabe des

      Hauseingangschlüssels (Nr.1) mit einem AWO-Mitarbeiter.

 

(2) Parken

      3 Parkplätze vor dem Haupteingang (Ostseite) des Karl-Still-Hauses, Zufahrt

      Kehreckweg; weitere Parkplätze Im Ferning, beim Freibad und in der Tiefgarage am

      Stadtgarten.

 

 (3) Rauchen

·   Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht erlaubt.

·   Raucher stellen bitte den Tonnen-Aschenbehälter vom Foyer beim Haupteingang zur Benutzung vor die Eingangstür und nach Ende der Veranstaltung wieder ins Foyer. Bitte keine Zigarettenreste auf dem Boden.

 

 (4) Rücksicht auf die Anwohner

·   Beim Aufenthalt vor dem Haupteingang bitte Rücksicht auf die Anwohner nehmen. Der Aufenthalt ist aus diesem Grund auf der Gartenseite (Südseite) nicht gestattet.

·    Musik und die Verstärkeranlage sind immer auf Zimmerlautstärke einstellen.

·    Fenster und Rollläden zur Gartenseite sind ab 22:00 Uhr geschlossen zu halten.

 

 (5) Verschiedenes

·    Möblierung und Ummöblierung erfolgt nur durch AWO-Mitarbeiter oder in Absprache mit diesen.

·    Die Faltwand (Raumteiler) im Saal darf nur von AWO-Mitarbeitern oder nach Absprache mit diesen betätigt werden.

·    Die gemieteten Räume sind besenrein zu hinterlassen; die Endreinigung wird vom AWO-Personal durchgeführt.

·    Entstandene Beschädigungen werden im AWO-Auftrag durch Fachbetriebe behoben und dem Mieter ggf. in Rechnung gestellt. Die Kaution wird dann einbehalten.

·   Die Bedienung der Küchengeräte (Spülmaschinen, Kaffeemaschine, Herd und Backofen etc., die Jalousien, die Leinwand und die Faltwand dürfen nur nach Erklärung durch AWO-Mitarbeiter benutzt werden.

·    Auf die Feuerlöschgeräte und die Fluchtwege wurde hingewiesen.

·    Bitte verzichten Sie beim Betreten des Karl-Still-Hauses auf das Tragen von sog. Pfennigabsätzen.

 

 (6) Nach Ende der Nutzung

·    Die gemieteten Räume sind besenrein zu hinterlassen; die Endreinigung wird von AWO-Mitarbeitern durchgeführt. Erzeugter Müll ist vollständig mitzunehmen.

·    Bitte vermeiden Sie, dass der Parkettboden zu nass geputzt wird oder Flüssigkeit auf dem Parkett steht.

·    Verwenden Sie keine eigenen Putzmittel und -geräte für die Reinigung des Parketts. Fegen mit einem Handbesen (keine Maschine!) oder „nebelfeuchtes“ Wischen mit einem weichen Lappen genügen.

·    Bei Verlassen des Gebäudes müssen alle Elektrogeräte, die gesamte Beleuchtung, auch im UG ausgeschaltet und alle Fenster, Jalousien und Türen geschlossen sein. Die Heizung ist auf Stufe II zu stellen.

 ·   Der Eingangsschlüssel ist nach Absprache sicher an AWO-Mitarbeiter zu übergeben.

 

Grundsätzlich gelten die jeweils von den Behörden verordneten, aktuellen Schutzmaßnahmen gegen Covid.

 

Die AWO lehnt jede Verantwortung für die Auswirkungen einer solchen Veranstaltung ab. Mieter, die dies nicht akzeptieren, bitten wir von einer Nutzung des Karl-Still-Hauses abzusehen. Ansonsten liegt jede Verantwortung beim Mieter und den teilnehmenden Personen.

 

Ettlingen, den 05. 04. 2023

 


Bestuhlungsplan Großer Saal, Karl-Still-Haus

 

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A: Haupteingang zum Foyer

 

B: rückwärtiger Eingang zum WC und Büro

 

K: Eingang zum Küchenbereich

 

Raummaße: ca. 14,0m x 7,7m (ohne Gewähr)

 

Größe der Planquadrate: zirka 0,5m x 0,5m